Das Bundesdatenschutzgesetz tritt am 01. Jaunuar 1978 in Kraft. Erster Bundesbeauftragter für den Datenschutz wird im Februar Hans Peter Bull | Meilensteine | DW | 23.11.2009
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Meilensteine

Das Bundesdatenschutzgesetz tritt am 01. Jaunuar 1978 in Kraft. Erster Bundesbeauftragter für den Datenschutz wird im Februar Hans Peter Bull

"Persönlichkeitsprofile sollen vermieden werden" - der erste Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull spricht über den Datenschutz

Informationsflut an persönlichen Daten - Datenschutz tut Not

Informationsflut an persönlichen Daten - Datenschutz tut Not

Die Idee eines Datenschutzgesetztes war 1978, dem Jahr der Einführung eines Bundesdatenschutzgesetztes, gar nicht so neu. Denn sie entstand bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts in den USA. Zwei Anwälte, Samuel D. Warren und Louis Dembitz Brandeis, prägten dort - angesichts des zunehmenden Eindringens der Presse in die privaten Belange der Bürger - den Begriff „right to privacy“, also „Recht auf Privatsphäre“. Doch was sich damals noch auf Karteikarten und in sonstigen Notizen in den (meist privaten) Archiven an Personenangaben und sonstigen Informationen befand, entwickelte sich im Laufe der zunehmenden Automatisierung bis hin zur elektronischen Speicherung zu einer wahren Informationsflut an persönlichen Daten.

Das erste Datenschutzgesetz der Welt

Doch zunächst blieb es nur bei Forderungen nach einem Datenschutzgesetz. In der BRD hat der Bundesgerichtshof 1954 erstmals in einem Urteil – sich auf der Werteordnung des Grundgesetztes stützend – das Allgemeine Persönlichkeitsrecht definiert. Weitere Urteile folgten im Laufe der Jahre, doch erst 1970 wurde in der BRD, in Hessen, das erste Datenschutzgesetz der Welt geschaffen, ein Datenschutzbeauftragter wurde auf Vorschlag der Landesregierung vom Hessischen Landtag gewählt. Die Bundesregierung wollte ebenfalls auf diesem Gebiet nicht untätig bleiben und startete Anfang der Siebzigerjahre ihre eigene Initiative zum bundesweiten Datenschutzgesetz.

Die Bundesregierung zieht nach und erntet herbe Kritik

Doch bereits die für Januar 1972 geplante erste Lesung der Gesetzesvorlage im Deutschen Bundestag war geplatzt. Es sollten noch weitere sechs Jahre ins Land gehen, bis auch das bundesweit geltende Gesetz am 01.01.1978 in Kraft treten konnte. Die Reaktionen der damaligen Presse auf das Gesetz waren niederschmetternd. So etwa bezeichnete es „Der Spiegel“ am 26. Dezember 1977 als „Eine kompromißverdorbene Sammlung von Leerformeln und Gummiklauseln“. Diese Kritik untermauerte das Magazin mit Zitaten aus dem Gesetz, die etwa die Weitergabe von Personendaten regulieren. Demnach ist die Weitergabe erlaubt, wenn „der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht“. Für die "Spiegel"-Autoren eine äußerst schwammige Formulierung. Auch die „Frankfurter Rundschau“ stellte in ihrer Ausgabe vom 2. Januar 1978 fest, dass es sich hier um ein „Gesetz mit großen Löchern“ handelt. Zum ersten Bundesdatenschutzbeauftragten wurde der Hamburger Rechtswissenschaftler Hans Peter Bull ernannt.

Im August 1978 sprach DW-Redakteur Bernhard Ohse mit Hans Peter Bull über den Datenschutz, sowie über Privates.

Andreas Zemke

Redaktion: Diana Redlich

Audio und Video zum Thema

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