Der Verwaltungsrat | Der Verwaltungsrat der Deutschen Welle | DW | 27.10.2022
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Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Das Gremium überwacht die Geschäftsführung des Intendanten außerhalb der Programmgestaltung.

Hierzu kann er jederzeit vom Intendanten einen Bericht verlangen, die Unterlagen der DW einsehen und prüfen, Anlagen besichtigen und Vorgänge untersuchen.

Der Beschluss des Rundfunkrates über die DW-Aufgabenplanung bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates auf der Grundlage einer Vorlage des Intendanten.

Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehören unter anderem die Bestellung und Abberufung des Beauftragten für den Datenschutz, die Feststellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses der DW, Erlass oder Änderung der Finanzordnung, und die Erteilung der Entlastung gegenüber dem Intendanten.

Zahlreiche Vorgänge bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates, so der Abschluss von Tarifverträgen, Beschaffung von Anlagen jeder Art und Eingehen von sonstigen Verpflichtungen, soweit der Geschäftswert 300.000 Euro im Einzelfall überschreitet und es sich nicht um Verträge über die Herstellung und Lieferung von Programmteilen handelt, sowie über- und außerplanmäßige Aufwendungen.

Der Verwaltungsrat tritt mindestens alle zwei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Nach dem DW-Gesetz sind die Sitzungen nicht öffentlich.

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EINSCHRÄNKUNG DW Personenfoto | Corporate Communications | Carla Hagemann

Carla Hagemann

Corporate Spokesperson and Head of Corporate Communications

 

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