Deutsche Welle: Soziale Abmilderung der beschlossenen Einsparmaßnahmen | Presse | DW | 01.06.2023
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Presse

Deutsche Welle: Soziale Abmilderung der beschlossenen Einsparmaßnahmen

DW, Personalräte und Gesamtschwerbehindertenvertretung haben eine Vereinbarung zur sozialen Abmilderung der aktuellen Einsparmaßnahmen getroffen.

Am Abend des vergangenen Donnerstags ist es gelungen, eine „Vereinbarung zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im Rahmen der Einsparmaßnahmen für das Jahr 2024“ mit den drei Personalratsgremien und der Gesamtschwerbehindertenvertretung abzuschließen. Nachdem mehrere Wochen intensiv verhandelt wurde, konnten DW und Personalvertretungen sich gemeinsam auf diverse soziale Aspekte, Maßnahmen und Zahlungen einigen, die den von Beendigung bzw. wesentlicher Einschränkung betroffenen Kolleg*innen über die tariflichen Rechte aus dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (TVaP) hinaus, gewährt werden; ein wichtiger Schritt zur weiteren sozialen Unterstützung der betroffenen Kolleg*innen. Sämtliche Vereinbarungen gelten ausschließlich für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeitende nach dem TVaP und sind auf die aktuellen Einsparmaßnahmen begrenzt. Die Gremien der Personalräte haben der Vereinbarung am 31. Mai 2023 zugestimmt.

Was heißt das nun konkret für die betroffenen Kolleg*innen?

Im Laufe des Monats Juni werden nunmehr möglichst alle aktuell notwendigen Personalmaßnahmen ausgesprochen, das heißt, dass die Mitwirkung zu den Einzelpersonalien bei den jeweils zuständigen örtlichen Personalräten durchgeführt wird und sodann die individuellen Maßnahmen (Beendigungen, Kündigungen, Nichtverlängerungen, wesentliche Einschränkungen) schriftlich an die betroffenen Kolleg*innen übergeben bzw. verschickt werden.

Bei der Auswahl derjenigen Kolleg*innen, die von den Einsparungen betroffen sind, werden nach der Vereinbarung folgende Mitarbeitendengruppen von den Personalmaßnahmen ausgenommen: 

  • Mitarbeitende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (Schwerbehinderung) und solche mit einem GdB von mindestens 30 plus einem Gleichstellungsbescheid der Arbeitsagentur. Der Nachweis kann bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der individuellen Maßnahme erbracht werden. 
  • Mitarbeiter*innen, deren Beschäftigungsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit ruht (diese Mitarbeiter*innen erhalten die Maßnahmen erst nach Auslaufen der individuellen Ruhensvereinbarung) 
  • Schwangere Mitarbeiterinnen (auch diese Mitarbeiterinnen erhalten die Maßnahme erst nach Ende des Mutterschutzes bzw. einer eventuellen individuellen Ruhensvereinbarung wegen Mutterschutz oder Elternzeit). Der Nachweis kann bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der individuellen Maßnahme erbracht werden. 
  • Gewählte Interessenvertreter*innen, wie Personalräte und -rätinnen, Freienvertreter*innen, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter*innen nebst deren Stellvertretungen bis zum Auslaufen des aktuellen Amts (ggf. mit gesetzlichen Nachwirkungsfristen). Im Anschluss bleiben dann jedoch Personalmaßnahmen möglich. 
  • Mitarbeitende, deren Aufenthaltstitel in Deutschland an eine Beschäftigung bei der DW gebunden ist und die bei Beendigung der Tätigkeit für die Deutsche Welle in ein Kriegs- oder Krisengebiet (nach den Festlegungen des Auswärtigen Amts) zurückkehren müssten.  

All diese genannten Beschäftigten erhalten aktuell weder eine Beendigung oder Nichtverlängerung ihres befristeten Honorarrahmenvertrags noch eine wesentliche Einschränkung ihrer Beschäftigung!

Über diese Auswahlkriterien hinaus wurden folgende ergänzende soziale Maßnahmen vereinbart: 

  • Mitarbeitende, die spätestens am 31.12.2023 das 60. Lebensjahr vollenden, werden zwar beendet bzw. erhalten Nichtverlängerungsschreiben, wenn sie betroffen sind. Diese erhalten aber gleichzeitig ein neues Angebot der DW für eine Weiterbeschäftigung in Form eines bis zum 31.12.2025 befristeten Honorarrahmenvertrags mit einer Honorargarantie von 70 % der zuletzt bezogenen Jahresvergütung. Dabei besteht kein Anspruch auf die bisherige Tätigkeit. Wird das Angebot nicht angenommen, bleibt es bei der Beendigung unter Berücksichtigung tariflicher Ansprüche. 

  • Der aktuell bis zum 31.12.2023 befristete externe Einstellungsstopp (mit den in der DW bekannt gemachten Ausnahmen) wird bis zum 30.06.2024 verlängert. Im Laufe des ersten Quartals 2024 werden DW und Personalräte darüber sprechen, ob eine weitere Verlängerung des externen Einstellungsstopps notwendig und möglich ist. 

  • Alle Mitarbeiter*innen, die im Rahmen der aktuellen Einsparungen beendet, gekündigt, nichtverlängert oder wesentlich eingeschränkt werden, erhalten auf Antrag eine für sie kostenfreie Learning-Lizenz für die Learning-Portale von „LinkedIn“ oder „Coursera“ für eine Laufzeit von 12 Monaten. Über die Inhalte der Lernplattformen, die Auswahl und das Antragsverfahren wird die Abteilung People in Kürze informieren. 

  • Die Deutsche Welle richtet einen „Härtefallfond“ für den Fall finanzieller Notlagen betroffener Mitarbeiter*innen in Höhe von 50.000 € ein. Dieser wird durch eine mit Personalrät*innen und Deutscher Welle paritätisch besetzten Kommission verwaltet und organisiert. Es besteht auf Antrag und bei Glaubhaftmachung einer finanziellen Notlage, die durch die aktuellen Maßnahmen entstanden ist, die Möglichkeit, eine Unterstützung bis zu 5.000 € pro Person zu zahlen. Der Härtefallfonds bleibt bis zum 31.12.2024 bestehen. 

  • Beschäftigte, die noch nicht lange genug als arbeitnehmerähnliche Personen für die Deutsche Welle tätig sind (unterhalb von 5 Jahren) um Ansprüche auf Übergangsgeld nach dem TVaP zu haben, erhalten, wenn sie mindestens 2 zusammenhängende Beschäftigungs-jahre haben und nun beendet werden, eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 1.500 €. Diese Summe stellt gleichzeitig den Mindestbetrag für alle sich aus dem TVaP ergebenden Übergangsgelder dar, d. h., dass die DW das tarifliche Übergangsgeld auf 1.500 € aufstockt, wenn die Ansprüche geringer sind.  

  • Schließlich erhalten betroffene arbeitnehmerähnliche Freie, die aktuell beendet, gekündigt, nichtverlängert oder wesentlich eingeschränkt werden, auf Antrag sogenannte „soziale Pauschalennach folgender Vorgabe: 

  1. Bei Beendigung (auch Kündigung eines unbefristeten HRV)/Nichtverlängerung eines befristeten HRV): 
    • 4.000 € für das erste Kind, sowie jeweils 3.000 € ab dem 2. Kind bei entsprechenden Unterhaltspflichten 
    • 3.000 € bei Pflege eines nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3) im häuslichen Umfeld 
  2. Bei einer wesentlichen Einschränkung von mehr als 30 %: 
    • 2.000 € für das erste Kind, sowie jeweils 1.500 € ab dem 2. Kind bei entsprechenden Unterhaltspflichten 
    • 3.000 € bei Pflege eines nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3) im häuslichen Umfeld 
    • 1.000 € bei mehr als 20 zusammenhängenden Beschäftigungsjahren vor dem Wirksamwerden der wesentlichen Einschränkung 
  3. Die Gesamtsumme an „sozialen Pauschalen“ ist pro betroffene*r Kolleg*in auf 10.000 € gedeckelt. 
  4. Sollte jemand im Rahmen einer wesentlichen Einschränkung auf unter 72 Einsatztage pro Jahr gekürzt und damit aus dem Schutzbereich des TVaP fallen, kann er/sie neben dem Ergänzungsanspruch nach § 11 TVaP für seine/ihre Kinder Beträge nach Ziffer 1a beantragen, sprich 4.000 € für das erste Kind und dann jeweils 3.000 € ab dem 2. Kind. 

Diese „sozialen Pauschalen“ werden erst fällig bzw. können erst bei Wirksamwerden der individuellen Personalmaßnahmen beantragt werden, sprich ab dem Datum, zu dem die in den nächsten Wochen auszusprechenden Maßnahmen dann tatsächlich greifen. Bei wesentlicher Einschränkung können Zahlungen erst erfolgen, wenn festgestellt werden konnte, ob die Voraussetzung einer wesentlichen Einschränkung oberhalb von 30 % tatsächlich eingetreten ist, sprich frühestens 1 Jahr nach Wirksamwerden der individuellen Personalmaßnahme. 

Wird ein*e beendete*r oder nichtverlängerte*r Kolleg*in innerhalb eines Jahres nach Wirksamwerden der Maßnahmen erneut für die Deutsche Welle tätig (gleich ob in freier Mitarbeit oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses), müssen etwaig ausgezahlte „soziale Pauschalen“ in voller Höhe zurückgezahlt werden.  

Einzelheiten zum gesamten Antragsverfahren und ggf. weitere Informationen wird die Abteilung People in den nächsten Wochen mit allen Mitarbeitenden teilen.  

EINSCHRÄNKUNG DW Personenfoto | Corporate Communications | Carla Hagemann

Carla Hagemann

Corporate Spokesperson and Head of Corporate Communications

 

T +49.228.429.2042

communication@dw.com