DW-Gremienvorsitzende fordern: Koalitionsvertrag umsetzen

Die Vorsitzenden der Gremien der Deutschen Welle, Dr. Karl Jüsten und Dr. Achim Dercks, appellieren an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittelaufwuchs für den DW-Haushalt 2026 umzusetzen.

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Bild: DW

"Die Koalitionspartner haben die Bedeutung, den Erfolg und die gewachsene Relevanz der Deutschen Welle erkannt und sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich zu ihrer Stärkung bekannt. Dieses Bekenntnis muss nun mit konkreten Haushaltsentscheidungen und einem verlässlichen Mechanismus zum Ausgleich der Tarifkostensteigerungen unterlegt werden“, erklärt Dr. Achim Dercks, stellvertretender Vorsitzender des DW-Verwaltungsrats. "Die DW ist ein unverzichtbares Gegengewicht zu Desinformation und Propaganda autoritärer Regime. Ihre Rolle ist heute wichtiger denn je."

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir stärken die Deutsche Welle und novellieren ihre gesetzliche Grundlage als im Ausland verbreiteten Sender zeitgemäß."

In einer Zeit geopolitischer Unsicherheiten und grundlegender Verschiebungen in der internationalen Sicherheitsarchitektur vermittelt sie deutsche und europäische Perspektiven und bildet ein unverzichtbares Gegengewicht zu Desinformation und Propaganda autoritärer Staaten. Insbesondere nach dem Wegfall der US-amerikanischen Auslandsmedien ist die Verantwortung der DW als verlässliche Informationsquelle und Stimme der Freiheit erheblich gewachsen.

"Die DW hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit ihren Gremien eine intensive Aufgabenkritik betrieben, Einsparungen vorgenommen und Effizienzpotenziale gehoben", betont Dr. Karl Jüsten, Vorsitzender des DW-Rundfunkrats. "Doch die Anforderungen an die DW steigen in einer geopolitisch hoch angespannten Weltlage weiter. Um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden und die globale Relevanz der DW zu sichern, ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung ab 2026 dringend erforderlich."

Aufgabenplanung und Evaluationsbericht

Gemäß § 4a DWG (Deutsche Welle Gesetz) erstellt die DW alle vier Jahre eine Aufgabenplanung, ergänzt durch jährliche Fortschreibungen. Diese definiert strategische Ziele, Programmprioritäten und Zielgruppen unter Berücksichtigung außen- und sicherheitspolitischer Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Trends. Die Aufgabenplanung wird vom Rundfunkrat beschlossen, vom Verwaltungsrat genehmigt und unter Einbindung von Bundestag, Bundesregierung und Öffentlichkeit erarbeitet.

Nach § 4c DWG überprüft ein regelmäßiger Evaluationsbericht die Umsetzung der Aufgabenplanung. Er bewertet Reichweite, Qualität und Akzeptanz der DW-Angebote auf Basis von Nutzungsdaten, Befragungen und Marktanalysen. Die Ergebnisse fließen direkt in die Weiterentwicklung der Aufgabenplanung ein.

Einsparpaket 2023

2023 beschloss die DW ein Einsparpaket in Höhe von 20 Millionen Euro mit Wirkung für 2024. Es umfasste u. a. den Abbau von 50 Stellen, Einschnitte bei rund 150 weiteren Mitarbeitenden, die Einstellung einzelner Sprachangebote, Kürzungen in der Sport- und Kulturberichterstattung sowie strukturelle Reformen. Ziel war es, trotz stagnierender Finanzierung den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen – ein Kraftakt, der nur durch Effizienzsteigerungen und Personalmaßnahmen möglich war. Rund 75 Prozent des DW-Etats entfallen auf Personal, einschließlich freier Mitarbeit. Tarifsteigerungen werden aus dem Gesamtbudget finanziert, wobei die DW stets unterhalb der Tarifabschlüsse des Bundes blieb.

Reichweitenentwicklung

Die Reichweitenentwicklung belegt die Wirksamkeit der DW: Seit 2013 hat sich die weltweite wöchentliche Nutzung von rund 100 auf über 320 Millionen Menschen mehr als verdreifacht. Dieser Erfolg ist das Ergebnis strategischer Priorisierung, Angebotsaus- und -umbau und konsequenter Digitalisierung.

Finanzierung der DW

Die DW ist öffentlich-rechtlich organisiert und wird aus Bundesmitteln finanziert. Zuständig ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). 2024 erhielt die DW rund 410 Millionen Euro aus dem BKM-Etat. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags als internationaler Auslandssender.

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