DW-Rundfunkrat begrüßt Bericht zu Maßnahmenplan und neue Grundorientierung für DW-Geschäftsleitungsgehälter | Presse | DW | 29.09.2023
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Presse

DW-Rundfunkrat begrüßt Bericht zu Maßnahmenplan und neue Grundorientierung für DW-Geschäftsleitungsgehälter

Intendant Peter Limbourg hat dem Rundfunkrat einen Bericht über den "10-Punkte-Maßnahmenplan" vorgestellt, der 2022 nach Antisemitismusvorwürfe gegen einzelne Mitarbeitende und Distributoren verabschiedet worden war.

Ein weiteres Thema der Sitzung waren eine Grundorientierung bei der Vertragsgestaltung künftiger Geschäftsleitungsmitglieder.

DW-Rundfunkratsvorsitzender Prälat Karl Jüsten: "Der Rundfunkrat begrüßt die konsequente Umsetzung des Maßnahmenplans in allen Bereichen der DW. Es ist beeindruckend, wie viel bereits erreicht wurde. Wir unterstützen die Entschiedenheit, mit der die DW personelle und finanzielle Ressourcen für die Antisemitismus-Prävention einsetzt und in Zukunft weiter einsetzen wird."

Prälat Dr. Karl Jüsten

Prälat Dr. Karl Jüsten, Vorsitzender des DW-Rundfunkrats

Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Schärfung des Code of Conduct der DW, Antisemitismus-Sensibilisierungsschulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte, der Ausbau wertebasierten Recruitings, die Einrichtung eines Third-Party-Risk-Managements und den Aufbau eines Kompetenzteams zu Antisemitismus.

Den 10-Punkte-Maßnahmenplan stellte die DW im Februar 2022 ihren Gremien und der Öffentlichkeit vor; er ist unten auf dieser Seite einsehbar.

Grundorientierung zu Gehältern der DW-Geschäftsleitung

DW-Verwaltungsratsvorsitzender Peter Clever präsentierte die im Verwaltungsrat beschlossenen Grundorientierungen für die Vertragsgestaltung künftiger außertariflicher Arbeitsverträge (AT-Verträge) der DW. Intendant und Direktorinnen und Direktoren der DW sind als Geschäftsleitung auf Grundlage solcher Verträge beschäftigt. Auch Höhe und Systematik der Altersversorgungsleistungen für neue Mitglieder der Geschäftsleitung wurden verändert und im Ergebnis deutlich reduziert.

Peter Clever: "Mit einer transparenten Grundorientierung der Gehälter und deutlichen Begrenzung von Altersversorgungen bei AT-Vergütungen geht die DW einen wichtigen Schritt. Mit Blick auf die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Aufwendung öffentlicher Gelder war es angemessen, die Verträge der Geschäftsleitung kritisch zu beleuchten. Dies tut die DW schon seit längerem. So war die Geschäftsleitung schon seit einigen Jahren nicht an Tarifsteigerungen beteiligt. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Gehälter den besonders hervorgehobenen Funktionen und Verantwortungen des Intendanten und der Direktorinnen und Direktoren gerecht werden."

Für die Intendantenvergütung wird ein Mindestabstand zu der höchsten tariflichen Monatsvergütung bei der DW (derzeit: 11.617,00 €) in Höhe von 8.000,00 € brutto (entspricht derzeit 235.404,00 € pro Jahr) festgelegt.

Die maximale Intendantenvergütung soll 290.000,00 € brutto pro Jahr nicht übersteigen (Festlegung für das Jahr 2023). Der Intendant leitet die DW selbstständig und ist per DW-Gesetz für die Programmgestaltung und den gesamten Betrieb der Anstalt allein verantwortlich.

Wie bisher sollen auch künftig Intendant bzw. Intendantin sowie Direktorinnen und Direktoren nicht an den Tarifsteigerungen teilhaben.

Die DW wird künftig keine Gesamtversorgungszusagen für das Alter abschließen, und steigt auf eine reine Beitragszusage für die Altersvorsorge um. Das Risiko der Rentabilität der Anlage der Beitragszahlung liegt beim Mitglied der Geschäftsleitung.

Die Zahlung von Ruhegehalt beziehungsweise Übergangsgeld, das in den aktuellen Dienstverträgen des Intendanten und der Direktorinnen und Direktoren vorgesehen ist, soll künftig zeitlich und in der Höhe deutlich reduziert werden. Die bestehenden Regelungen werden, orientiert an den Regelungen des Bundes, angepasst. So soll Übergangsgeld höchstens für 24 Monate gezahlt werden; im ersten bis dritten Monat entspricht es der vollen Höhe der zuletzt gewährten Grundvergütung, ab dem vierten Monat sind es 50 Prozent.

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