Tansania reguliert Medien im Vorfeld der Wahlen | Presse | DW | 11.08.2020
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Presse

Tansania reguliert Medien im Vorfeld der Wahlen

Statement: Im Vorfeld der Wahlen in Tansania zeichnet sich eine besorgniserregende Entwicklung zur Einschränkung der Pressefreiheit ab.

Tansania: Anhänger der Oppositionspartei ACT

Tansania: Anhänger der Oppositionspartei ACT

Die Regulierungsbehörde (TCRA) hat mit sofortiger Wirkung bestimmt, dass alle inländischen Medien eine gesonderte Genehmigung beantragen müssen, wenn sie Inhalte von ausländischen Medien auf ihren Kanälen senden wollen. Unmittelbar davon betroffen sind die Partnersender internationaler Medien, darunter auch die DW.

Medien in Tansania müssen sich neu registrieren lassen und dürfen bis zur Erteilung einer neuen Genehmigung keine Programme ausländischer Partner ausstrahlen. Mehrere Partnersender der DW hatten nach Bekanntwerden der neuen Verordnung regelmäßig übernommene DW-Programme vorübergehend ausgesetzt. Nach Auskunft von Senderverantwortlichen haben Medien eine Frist von einer Woche bekommen, um einen neuen Lizenzantrag zu stellen.

DW-Intendant Peter Limbourg: „Das ist ein plumper Versuch, vor den Wahlen in Tansania kritische Stimmen und unabhängige Informationen zu unterdrücken. Die Programme der DW sind bei den Nutzenden in Tansania extrem populär. Erste Reaktionen unserer Partner zeugen von enormer Zivilcourage. Aber gegen diese weitgreifende Form von staatlicher Zensur ist nur schwer anzukommen. Wir unterstützen unsere Partnersender in Tansania und werden gemeinsam Wege finden, die Bevölkerung zum Beispiel durch den verstärkten Einsatz von Sozialen Medien auch weiter gut zu informieren.“

Die neue Zensurregulierung sieht unter anderem vor:

Einem Lizenzinhaber (in Tansania registrierter Sender oder Medienhaus) ist nicht gestattet, sich mit einem anderen Anbieter von Inhaltsdiensten zusammenzuschließen, um lokale oder ausländische Sendungen ohne Genehmigung der Behörde zu senden. Nach Erhalt der Erlaubnis haftet der Lizenzinhaber für alle Inhalte, die gegen das Gesetz und diese Bestimmungen verstoßen. Es ist dem Inhaber einer Inhaltslizenz nicht gestattet, ausländische Staatsangehörige bezüglich der Ausstrahlung von Inhalten zu besuchen, oder mit ihnen Geschäfte zu machen, ohne von einem Regierungsbeamten oder Mitarbeiter der Behörde begleitet zu werden.

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EINSCHRÄNKUNG DW Personenfoto | Corporate Communications | Carla Hagemann

Carla Hagemann

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