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Benes-Dekrete

29. April 2002

- Mythen und Realität

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Prag, 26.4.2002, RADIO PRAG, deutsch / Markéta Maurová

Der Begriff "Benes-Dekrete" eroberte sich in der letzten Zeit eine sozusagen Symbolbedeutung. Doch die Vorstellungen vieler, die darüber diskutieren, was er genau bedeutet, sind manchmal vage.

Die Benes-Dekrete sind Rechtsnormen, die von der international anerkannten Exilregierung und nach dem Kriegsende von der ersten tschechoslowakischen Regierung vorbereitet, behandelt und verabschiedet und nach dem Krieg von Präsident Benes, dem Regierungsvorsitzenden und den Ministern unterzeichnet wurden, die sie umsetzten. So erklärt uns Doz. Jan Kuklík vom Institut für Rechtsgeschichte der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag diese Problematik. Er verweist auch auf verschiedene Mythen, die in diesem Zusammenhang vorkommen: die Anzweifelung der Legitimität der tschechoslowakischen Regierung, die Dämonisierung der Dekrete sowie des Präsidenten Edvard Benes selbst, Worte über Unrecht und Genozide, Beurteilung der Kriegs- und Nachkriegsereignisse nach den heutigen juristischen, aber auch politischen oder moralischen Kriterien.

"Andererseits soll eingeräumt werden, dass es neben diesen Mythen, die verschiedene außenpolitische oder etwa auch Eigentumsziele haben können, auch Mythen einer unkritischen Verteidigung der Präsidialdekrete gibt. Diese wollen nicht zulassen, dass es 1945-48 z.B. zu individuellen Fällen des Missbrauchs kommen konnte, dass die Dekrete ein Ergebnis großer politischer Kompromisse waren, dass sie mit der grundlegenden Veränderung der tschechoslowakischen Gesellschaft nach 1945 verknüpft waren."

Die politischen und moralischen Urteile sollen nach Doz. Kuklík von der historisch-rechtlichen Beurteilung getrennt werden, die sich mit der konkreten Anwendung der Dekrete, deren Vergleich mit der Gesetzgebung anderer Staaten, der konkreten Einsetzung der Dekrete in die Situation des Zweiten Weltkrieges und der Zeit danach befassen sollen.

Eine bedeutende Frage stellt die eigentliche - nicht ganz einfache - Beziehung zwischen den Dekreten und der Vertreibung der deutschen und ungarischen Bevölkerung dar. Diese sei primär eine völkerrechtliche und international-politische Sache gewesen und müsse vor allem im Kontext der Alliierten-Politik gesehen werden. Sie hänge aber auch mit den Präsidialdekreten zusammen, die eine Voraussetzung für deren Durchführung hinsichtlich des tschechoslowakischen Rechts darstellten.

"Von entscheidender Bedeutung sind für mich jedoch nicht die Konfiszierungsdekrete. Diese waren eher eine Folge und müssen im Rahmen der Alliierten-Politik gegenüber dem Eigentum des Feindes gesehen werden. Das wichtigste Dekret ist das über die Staatsbürgerschaft. Es geht von der Notwendigkeit aus, auf die Tatsache reagieren zu müssen, dass ein Großteil der ursprünglichen Staatsbürger der Tschechoslowakischen Republik bereits nach dem Münchner Abkommen und nach dem 15. März 1939 Staatsbürger des feindlichen Staates geworden sind, mit dem die Tschechoslowakei den Krieg führte. Daraus wurden nach dem Krieg Konsequenzen gezogen und die Personen wurden der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft zu dem Datum für verlustig erklärt, als sie die deutsche Staatsbürgerschaft annahmen."

Gleichzeitig wurde eingeräumt, es wäre möglich gewesen, bestimmten Gruppen die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft weiterhin zu gewähren. Die Tatsache, dass diese Möglichkeit nicht vollständig genutzt wurde, sowie die Frage, ob der tschechoslowakische Staat gegenüber einzelnen Personen in allen Fällen rechtmäßig vorging, bietet Raum für weitere Forschung der Geschichtswissenschaft. (fp)