1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

"Flugschule hätte Tragödie verhindern können"

Sertan Sanderson / mak20. April 2016

Mehr als die Hälfte der Familien von Opfern des Germanwings-Unglücksfluges 4U9525 verklagen die Flugschule in Arizona, die den Piloten ausgebildet hat. Dort hätte man das Risiko erkennen müssen, sagen die Anwälte.

https://p.dw.com/p/1IZ6c
Airline Training Center Arizona (ATCA)
Bild: picture-alliance/AP Photo/R. D. Franklin

Die Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler aus New York hat im Namen von 80 Familien, die beim Absturz des Germanwings-Fluges am 24. März 2015 Angehörige verloren haben, Klage gegen die Flugschule ATCA eingereicht. Dort hatte der Pilot Andreas Lubitz, der die Maschine in den französischen Alpen mutwillig gegen eine Felswand steuerte, einen Teil seiner Ausbildung absolviert.

Kreindler & Kreindler wirbt damit, zu den weltweit bekanntesten Kanzleien zu gehören, wenn es um die Ansprüche von Hinterbliebenen nach Flugzeugunglücken geht. Zu den aufsehenerregendsten Fällen, die sie untersucht oder vor Gericht gebracht hat, gehören der Abschuss von PanAm-Flug 103 über dem schottischen Lockerbie im Jahr 1988 mit 243 Toten und die 9/11-Terrorangriffe mit Passagiermaschinen in den USA 2001. Auch im Fall des immer noch vermissten Malaysian-Airlines-Flug MH370 vertritt die Kanzlei die Angehörigen der Insassen.

Gerechtigkeit im Namen der Angehörigen

"Uns geht es um Gerechtigkeit im Namen der Familien der Opfer", sagt Brian Alexander, einer der Partner bei Kreindler & Kreindler, im DW-Gespräch. "Wir wollen herausfinden, warum ein Pilot mit ernsthaften Problemen wie Andreas Lubitz seine Ausbildung zum Berufspiloten fortsetzen konnte."

USA New York Porträt Brian Alexander Anwalt Kreindler & Kreindler
Hinterbliebenen-Anwalt Brian AlexanderBild: Kreindler & Kreindler LLC

Andreas Lubitz hatte mit Depressionen zu kämpfen. Als 21-Jähriger wurde er von der Ausbildung zum Lufthansa-Piloten suspendiert und sollte sich in Therapie begeben. Nach neunmonatiger Behandlung reiste er dann im Jahr 2010 in die USA und schrieb sich am Airline Training Center (ATCA) in Arizona ein - einem Tochterunternehmen der Lufthansa.

Waren die Standards früher strenger?

Für Brian Alexander hatte das ATCA die besten Chancen, das Unglück zu verhindern: "Sie haben ihn in das Trainingsprogramm aufgenommen und konnten sicher sein, dass er am Ende als Berufspilot arbeiten würde. Es ist unbegreiflich, wie sie so jemanden zu einer solchen Ausbildung zulassen konnten", sagt der Jurist.

Er wolle damit nicht behaupten, dass es nicht auch andere Punkte im Verlauf der Geschehnisse gegeben hätte, an denen die tragische Entwicklung hätte gestoppt werden können. Aber die beste Gelegenheit sei eindeutig während des Trainings am ATCA gewesen. "Und deshalb klagen wir hier in den USA, weil es der einzige Ort ist, an dem wir das tun können", so Alexander.

Brian Alexander kann sich nicht nur in das Leid der Hinterbliebenen einfühlen. Als ehemaliger Kampfpilot der US-Luftwaffe besitzt er auch Insider-Wissen über den Alltag von Piloten und die Ausbildung an Flugschulen. "Zu meiner Zeit war schon eine kleine Beeinträchtigung der Sehkraft genug, um von der Ausbildung ausgeschlossen zu werden", erzählt er. In der Luftfahrt herrschten hohe Standards und auch das ATCA hebe immer wieder hervor, wie streng seine Kriterien seien. "Deshalb können wir nicht verstehen, dass sie ihn weiter ausgebildet haben", sagt Alexander.

Andreas Lubitz Germanwings Pilot NEU
Andreas Lubitz verheimlichte psychische ProblemeBild: picture alliance/AP Photo

Lubitz konnte schnell hochgehen

Der Anwalt betont, dass Lubitz bei seiner Bewerbung für das Ausbildungszentrum falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht habe. "Er kam gerade aus der Psychotherapie und hat versucht, das zu verheimlichen. Aber es kam dann doch raus - und trotzdem erlaubte ihm das ATCA, sein Training fortzusetzen und in den USA Trainingsflüge zu absolvieren", kritisiert Brian Alexander.

Sein Kollege Marc S. Moller, ebenfalls Partner bei Kreindler & Kreindler, geht noch einen Schritt weiter. Lubitz hätte aufgrund seiner Depression und seiner psychischen Labilität schon bei ganz normalem Alltagsstress hochgehen können, erst recht aber bei der Art von Belastung, der ein Berufspilot in seinem Job ausgesetzt sei. "Die Zündschnur dieser 'Bombe' begann zu brennen, als das ATCA wider besseren Wissens Lubitz die Fortsetzung seines Pilotentrainings ermöglichte", meint Moller. Deshalb könnten die Kläger zu Recht behaupten, das ATCA habe Andreas Lubitz ermöglicht, den Flug 4U9525 mit 144 Passagieren und fünf weiteren Crewmitgliedern für seinen Selbstmord zu missbrauchen.

Germanwings / Absturz / Wrackteil
Wrackteil von Germanwings-Flug 4U9525 in den französischen AlpenBild: picture-alliance/dpa

Streit wegen Entschädigung

Die Familien der Opfer haben von der Germanwings-Mutter Lufthansa bereits eine Entschädigung erhalten - allerdings in unterschiedlicher Höhe. Und es gab immer wieder Streit zwischen den Angehörigen und der Fluggesellschaft in der Frage, wie viel Entschädigung angekündigt und bereits gezahlt wurde. Nach Angaben der Familien hat Lufthansa 45.000 Euro pro Opfer angeboten - die Fluglinie behauptet, man werde im Durchschnitt 100.000 Euro zahlen.

In den USA erreichen Schadenersatzzahlungen tendenziell deutlich höhere Werte als in Europa. Doch Brian Alexander weist den Vorwurf zurück, die Klage werde in den USA eingereicht, um möglichst hohe Entschädigungssummen zu erzielen: "Natürlich sollen die Angehörigen so angemessen wie nur möglich entschädigt werden. Aber darüber hinaus wollen wir das Thema 'Sicherheit' in den Fokus stellen und die großen Fluggesellschaften dazu bringen, besser auf eventuelle psychische Erkrankungen ihrer Angestellten zu achten."

Problem Privatsphäre

Ein Teil der Versäumnisse bei Lufthansa beruhen jedoch auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur ärztlichen Schweigepflicht. Die behandelnden Mediziner durften niemandem über die psychischen Probleme von Andreas Lubitz berichten. Rechtsanwalt Marc S. Moller sieht das anders. Dass die Ärzte aus Rücksicht auf die Privatsphäre von Lubitz nichts über seine Probleme preisgeben durften, halte er für "Unsinn". Außerdem hätte das ATCA als US-Unternehmen ohne Weiteres nähere Informationen über den Gesundheitszustand des Piloten einholen können.

Die Prioritäten müssten angemessen gesetzt werden, ergänzt Brian Alexander. Die Passagiere hätten ein Recht darauf, von qualifizierten und gesunden Piloten geflogen zu werden. "Es gibt nun mal Berufe, in denen gewisse Standards erfüllt sein müssen. Manche Aufgaben dürfen nicht von Leuten ausgeübt werden, deren Fähigkeiten grundsätzlich oder vorübergehend eingeschränkt sind", betont der Jurist, und kommt zu dem abschließenden Urteil: "Unter diesem Gesichtspunkt muss man sagen, dass das Airline Training Center versagt hat."