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Kriminalität

Strafbefehl gegen Jan Ullrich erlassen

28. August 2019

Weil er eine Frankfurter Escortdame gewürgt und geschlagen hat, muss der frühere deutsche Radstar 7200 Euro zahlen. Ein möglicher Drogenkonsum von Ullrich im Zusammenhang mit der Tat blieb dabei unberücksichtigt.

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Jan Ullrich (Foto: picture-alliance/dpa/E. Leanza)
Bild: picture-alliance/dpa/E. Leanza

Gut ein Jahr nach dem Angriff auf eine Escort-Dame in einem Frankfurter Hotel ist gegen den ehemaligen Radprofi Jan Ullrich ein Strafbefehl erlassen worden. Es gehe in dem Fall um den Verdacht der Körperverletzung und versuchten Nötigung, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit, ohne einen Namen zu nennen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um Jan Ullrich.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hat das Amtsgericht Frankfurt einen Strafbefehl über 180 Tagessätze zu 40 Euro erlassen. Damit muss Ullrich insgesamt 7200 Euro bezahlen. Der weitere Tatvorwurf gegen den Tour-de-France-Sieger von 1997 - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - wurde vom Gericht nicht weiter verfolgt. Der Ex-Radprofi hat dem Vernehmen nach den Strafbefehl akzeptiert. Er gilt nun als vorbestraft. Zwischenzeitlich war gegen Ullrich sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt worden. Er selbst war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Frau gewürgt und geschlagen 

Der 45-Jährige soll am 10. August 2018 in einem Frankfurter Luxushotel eine Escort-Dame körperlich angegriffen und verletzt haben. Er soll die Frau, die aus dem Kongo stammt, zunächst beleidigt haben. Außerdem habe er die 31-Jährige aufgefordert, die im Voraus für ihre Dienste gezahlten 600 Euro zurückzugeben. "Als die Geschädigte sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, griff der Angeklagte ihr mit einer Hand an den Hals und stieß sie mit dem Rücken gegen eine Wand", heißt es in der Mitteilung. Der Sportler habe die Frau daraufhin gewürgt und mit der Faust gegen ihren Arm geschlagen. Die Frau erlitt unter anderem Hautrötungen und einen Bluterguss. Nach der Attacke auf die Prostituierte wurde Ullrich vorübergehend festgenommen.

Ein Foto aus besseren Tagen: Jan Ullrich bei der Tour de Suisse im Juni 2005 (Foto: picture-alliance/epa/E. Risch)
Ein Foto aus besseren Tagen: Jan Ullrich bei der Tour de Suisse im Juni 2005 Bild: picture-alliance/epa/E. Risch

"Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Gewalttätigkeiten rechtlich nur als einfache Körperverletzung zu werten waren: Das Leben der Geschädigten sei nicht einmal potenziell in Gefahr gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich bei der Frau entschuldigt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Daraufhin sei die Frau an einer weiteren Strafverfolgung nicht interessiert gewesen.

Vorübergehend in psychiatrischer Anstalt

Wenige Tage vor der Tat war Ullrich bereits wegen "gewaltsamen Eindringens und Bedrohungen" gegen seinen Nachbarn, den Schauspieler Til Schweiger, auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden. Einen Tag nach der Attacke in Frankfurt wurde Ullrich von der Polizei in eine psychiatrische Anstalt gebracht. Laut Berichten der "Bild am Sonntag" war er danach vorübergehend in einer Entzugsklinik. Im September 2018 ermittelte die Hamburger Polizei gegen ihn wegen Körperverletzung. Ullrich soll am Flughafen einen Mann "unvermittelt" angegriffen haben. Die Ermittlungen wurden im Februar 2019 vorläufig eingestellt.

Ulrich hatte 1997 als bislang einziger deutscher Radrennfahrer die Tour de France gewonnen, 2000 wurde er in Sydney Olympiasieger. Später sah er sich mit Dopingvorwürfen konfrontiert und wurde 2006 von der Tour de France ausgeschlossen. 2007 beendete er seine Karriere.

sti/stu (afp, dpa, rtr, sid)