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Welche Folgen hätte ein IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu?

29. April 2024

Laut Medien befürchtet Israels Premierminister Benjamin Netanjahu, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) könnte ihn vorladen - per Haftbefehl.

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Israels Premier Benjamin Netanjahu und Staatspräsident Izchak Herzog umringt von Sicherheitsleuten und Armee
Demnächst per Haftbefehl gesucht? Israels Premier Benjamin Netanjahu (Mitte links), hier mit Staatspräsident Izchak Herzog (Mitte rechts) auf dem Weg zu einer Beerdigung eines bei Kämpfen im Gazastreifen getöteten israelischen SoldatenBild: Leo Correa/AP/dpa/picture alliance

Die Regierung in Tel Aviv schaut laut israelischen Medienberichten beunruhigt Richtung Den Haag in den Niederlanden. Dort hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) seinen Sitz. Und der werde, so heißt es, möglicherweise noch in dieser Woche internationale Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, Verteidigungsminister Joav Galant sowie Israels Generalstabschef Herzi Halevi ausstellen.

Israels Premierminister hatte sich bereits am vergangenen Freitag zu einem möglichen Strafverfahren vor dem IStGH geäußert: Unter seiner Führung werde Israel niemals irgendeinen Versuch des Strafgerichtshofs akzeptieren, sein "Recht auf Selbstverteidigung zu untergraben", schrieb Netanjahu bei X, vormals Twitter.

Welche Art Strafverfahren könnte der IStGH gegen Netanjahu einleiten?

Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt ausschließlich gegen Einzelpersonen. Er wird nur tätig, wenn eine Person im Verdacht steht, in einer leitenden Position eines der vier Kernverbrechen verantwortet zu haben: Völkermord, schwere Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder einen Angriffskrieg.

Tatsächlich ermittelt der IStGH bereits seit 2021 wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen gegen mögliche Verantwortliche in Israel. Allerdings: Das Strafgericht ermittelt nach eigenen Angaben wegen desselben Vorwurfs auch gegen Kämpfer der Hamas. Außerdem laufen Untersuchungen zu Gewalttaten israelischer Siedler im Westjordanland.

Blick auf das Gebäude und den Eingang des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Niederlande
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ermittelt die Schuld von EinzelpersonenBild: Klaus Rainer Krieger/reportandum/IMAGO

Dabei sollen auch die jüngsten Entwicklungen im Israel-Hamas-Krieg berücksichtigt werden. Der hatte begonnen, nachdem die militant-islamistische Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel etwa 1200 Menschen getötet und mehr als 240 Geiseln in den Gazastreifen verschleppt hatte. Die Hamas wird von zahlreichen westlichen Staaten, darunter die EU-Mitgliedsstaaten und die USA, als Terrororganisation eingestuft.

Durch israelische Militäraktionen als Antwort auf den Anschlag sind nach Angaben der Hamas-geführten Behörden im Gazastreifen seitdem mehr als 34.000 Menschen getötet worden. Diese Angaben lassen sich nicht unabhängig prüfen.

Wann darf der Internationale Strafgerichtshof gegen israelische Bürger ermitteln?

Grundsätzlich darf der IStGH nur dann tätig werden, wenn Staaten die oben genannten Verbrechen auf nationaler Ebene nicht verfolgen können oder wollen. Dass israelische Gerichte ein Strafverfahren gegen den Regierungschef, seine Minister oder die Armeeführung einleiten könnten, ist nicht zuletzt wegen des anhaltenden Krieges derzeit unwahrscheinlich.

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Außerdem muss entweder der Heimatstaat des Täters das Gericht anerkennen - das tut Israel nicht - oder aber das Land, in dem die mutmaßlichen Verbrechen begangen wurden. Dies könnte hier zum Tragen kommen, denn die  Palästinensischen Gebiete sind dem Vertrag über den IStGH beigetreten. Neben Israel erkennen auch die USA, China, Russland, Indien, fast alle arabischen Staaten sowie Iran den Internationalen Strafgerichtshof nicht an. 

Ist keines der betroffenen Gebiete IStGH-Vertragspartner, kann nur der UN-Sicherheitsrat dem Gerichtshof per Resolution auftragen. Dies war beispielsweise im Falle Sudans und Libyens der Fall.

Welche Folgen hätte ein internationaler Haftbefehl für Israels Premierminister?

Ein Haftbefehl ist noch kein Urteil. Er ist zunächst einmal ein Zeichen dafür, dass der IStGH erhobene Vorwürfe gegen eine verdächtige Person ernst genug nimmt, um ihnen nachzugehen.  

Einen Haftbefehl erlässt der IStGH laut seiner Internetseite nur, wenn dies den Richtern notwendig erscheint, damit die betreffende Person überhaupt zur Verhandlung erscheint. Denn dies ist für ein IStGH-Verfahren notwendig. Andere Gründe können sein, dass die Richter befürchten, die Beschuldigten könnten das Verfahren behindern oder weitere Straftaten begehen.

Da der IStGH aber keine eigene Polizei hat, die die Verdächtigen festnehmen könnte, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Mitglieder der israelischen Regierung tatsächlich in Den Haag vor Gericht stehen werden.

Allerdings würde ein Haftbefehl die internationale Bewegungsfreiheit Netanjahus und der möglicherweise ebenfalls gesuchten Minister stark einschränken. Denn alle 124 IStGH-Vertragspartner sind dazu verpflichtet, gesuchte Personen auf ihrem Staatsgebiet festzunehmen und an den Gerichtshof zu überstellen.

Scheich Abdullah bin Zayid Al Nahyan begrüßt Wladimir Putin auf einem Rollfeld am Flughafen
In den Vereinigten Arabischen Emiraten muss Russlands Staatschef Wladimir Putin nicht fürchten, festgenommen und nach Den Haag gebracht zu werden - hier mit VAE-Außenminister Scheich Abdullah bin Zayid Al Nahyan Bild: Andrei Gordeyev/Sputnik/AP Photo/picture alliance

So bleibt etwa Wladimir Putin den meisten internationalen Treffen fern, seit das Gericht einen Haftbefehl gegen ihn wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland erlassen hat. Russlands Staatschef reist nur in Staaten, die den IGStH nicht anerkennen.

Was hat der mögliche Haftbefehl mit der Völkermordklage gegen Israel zu tun?

Die Ermittlungen des IStGH sind nicht zu verwechseln mit dem Vorwurf des Völkermords, den einige Staaten gegen Israel erhoben haben. Unter anderem Südafrika hat den Staat Israel vor dem  Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen der vielen Kriegstoten im Gazastreifen verklagt. Der IGH hat seinen Sitz ebenfalls in Den Haag, ermittelt aber nicht gegen Einzelpersonen und erlässt keine Haftbefehle. Er ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig.

Ende Januar dieses Jahres hatte der IGH zwar die "Gefahr eines Völkermords im Gazastreifen" gesehen. Dem Eilantrag Südafrikas, dass Israel alle Kampfhandlungen einstellen soll, wurde aber nicht stattgegeben. Nach dieser ersten Entscheidung dürfte das Völkermord-Verfahren am IGH nun über Monate oder Jahre weiterlaufen.

DW-Redakteurin Jeannette Cwienk
Jeannette Cwienk Autorin und Redakteurin mit Fokus auf Klima- und Umweltthemen