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AfD sogar mehr als ein rechtsextremer Verdachtsfall?

11. März 2024

Die Partei klagt gegen den Verfassungsschutz, weil sie 2021 als Verdachtsfall eingestuft wurde. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird in Kürze ein Urteil fällen.

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Eine Frau trägt eine grüne Wollmütze, an der sie ein kleines, quadratisches Blatt befestigt hat. Darauf steht mit schwarzer Schrift auf weißem Grund das Partei-Kürzel AfD (Alternative für Deutschland). Die Buchstaben sind mit einem roten Kreis eingerahmt; durch den Kreis geht ein ebenfalls roter Strich.
In Deutschland gibt es 2024 immer wieder Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und die AfDBild: Jacob Schröter/dpa/picture alliance

Die Alternative für Deutschland (AfD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) treffen sich seit Jahren immer wieder vor Gericht. Dabei geht es jedes Mal um die Frage, ob der Inlandsgeheimdienst die Partei wegen mutmaßlich verfassungsfeindlicher Bestrebungen in den Blick nehmen darf. Das nächste Duell findet am 12. und 13. März 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster statt.

Die AfD wehrt sich dagegen, dass sie seit 2021 als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet wird. In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Köln war sie damit erfolgreich. Allerdings nur aus formalen Gründen, weil einige Medien früher als der Verfassungsschutz selbst über die Einstufung berichtet hatten.  

Ein kleiner Triumph für die AfD

Mit der medialen Bekanntgabe werde "in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen", argumentierte das VG Köln damals. Ein Jahr später befasste sich das Gericht inhaltlich mit der Klage – und gab dem Verfassungsschutz recht. Ob dieses Urteil Bestand haben wird, entscheidet sich nun im Berufungsverfahren vor dem OVG Münster.

AfD in Deutschland - sind das die neuen Nazis?

Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall war die Folge dessen, dass sich die Partei nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zunehmend radikalisiert hatte. Zuvor war sie lediglich ein sogenannter Prüffall gewesen. In diesem Stadium durften nur offen zugänglichen Quellen ausgewertet werden, um die potenzielle Gefahr der AfD für die Demokratie einschätzen zu können.

Verfassungsschutz prüfte Texte und Reden

Der Inlandsgeheimdienst konnte zu diesem frühen Zeitpunkt also nur das tun, was alle können: Artikel in Zeitungen und Online-Portalen lesen, TV-Beiträge und Videos im Internet anschauen sowie Reden von AfD-Abgeordneten in Parlamenten und auf Parteitagen hören. Was der Verfassungsschutz dabei registrierte, reichte ihm, um die AfD zum Verdachtsfall hochzustufen.

Ganz weit rechts – Ansichten der AfD zur Europapolitik

Seitdem ist es der Behörde erlaubt, die Partei und einzelne Personen mit geheimen Methoden ins Visier zu nehmen. Dafür kann sie Personen in der AfD und ihrem Umfeld als vertrauliche Informationsquellen, sogenannte V-Leute, anwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen darf auch die Telekommunikation überwacht werden. 

Vorbild Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt?

Sollte die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Erfolg haben, wäre es damit vorbei. Allerdings spricht einiges dafür, dass der Verfassungsschutz auf Bundesebene schon in absehbarer Zeit sogar einen Schritt weitergeht und das tut, was die Landesämter in den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits getan haben: die AfD als "erwiesen rechtsextremistisch" einzustufen.

Durch ein gusseisernes Tor ist der Eingangsbereich einer herrschaftlichen Villa in Potsdam zu sehen. In dem Gebäude haben sich im November 2023 Rechtsextremisten, AfD-Politiker und erzkonservative CDU-Mitglieder getroffen, um über die sogenannte Remigration von Menschen mit ausländischen Wurzeln zu reden.
In dieser Villa in Potsdam trafen sich Rechtsextremisten, AfD-Politiker und erzkonservative CDU-MitgliederBild: Jens Kalaene/dpa/picture alliance

Ein Anhaltspunkt dafür könnte der im Januar 2024 veröffentlichte Bericht des Recherche-Kollektivs "Correctiv" über ein Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam sein, bei dem es um Pläne für eine millionenfache "Remigration" von Menschen mit ausländischen Wurzeln gegangen sein soll. An der Veranstaltung haben neben AfD-Politikern auch erzkonservative Christdemokraten (CDU) teilgenommen.

Debatte um ein AfD-Verbot

Wer als "erwiesen rechtsextremistisch" eingestuft ist, muss mehr denn je damit rechnen, vom Verfassungsschutz mit geheimen nachrichtdienstlichen Mitteln ins Visier genommen zu werden. Die schärfste Form der Beobachtung kommt auch als Argument für ein Parteiverbotsverfahren infrage. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht konkrete Vorgaben formuliert: Demnach müssen "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorliegen, dass eine Partei die Absicht habe, die freiheitliche demokratische Grundordnung anzugreifen und zu beseitigen.

AfD verbieten?

Daran erinnerte der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, wenige Tage vor dem bevorstehenden AfD-Revisionsverfahren auf einer Veranstaltung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Kampagnen-Organisation "Campact" in Berlin. "Für ein Verbotsverfahren muss jetzt noch der aktiv-kämpferische Teil dazukommen, also ein planvolles Vorgehen", sagte Kramer und betonte: "Dafür müssen keine Straftaten begangen werden."

Kein Steuergeld für die AfD?

Über das Verbot einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat, in dem die 16 Bundesländer vertreten sind. Gut möglich, dass Deutschlands kleinstes Bundesland, der Stadtstaat Bremen, schon bald die Initiative ergreift. Darauf drängen die drei Regierungsfraktionen: Sozialdemokraten (SPD), Grüne und Linke. Die Mehrheit der Bevölkerung ist dagegen skeptisch: Im Februar 2024 waren laut Deutschlandtrend 51 Prozent gegen ein AfD-Verbotsverfahren.  

Eine andere Möglichkeit, die Schlagkraft einer Partei zu schwächen, wäre der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung. Sie ist neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden die wichtigste Einnahmequelle für die meisten Parteien. Ob man der AfD den Geldhahn zudrehen könnte, darüber gehen die Meinungen unter Fachleuten genauso auseinander wie bezüglich der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens.

Deutsche Welle Marcel Fürstenau Kommentarbild ohne Mikrofon
Marcel Fürstenau Autor und Reporter für Politik & Zeitgeschichte - Schwerpunkt: Deutschland