Interview mit Bundesminister für Wohnungs- und Städtebau Paul Lücke | Meilensteine | DW | 30.03.2009
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Meilensteine

Interview mit Bundesminister für Wohnungs- und Städtebau Paul Lücke

Aufatmen für Vermieter von Altbauwohnungen - der s.g. "Lücke-Plan", der den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vorsieht, wird zum Gesetz und tritt am 1.7.1960 in Kraft

Das erste Gesetzt, das die Bewirtschaftung von Wohnungen nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland regulierte, wurde von dem Alliierten Kontrollrat im März 1946 erlassen. Vierzehn Jahre galten seine Bestimmungen, bis das erste bundesdeutsche Wohnungsbaugesetz 1950 in Kraft getreten war. Der so genannte "Lücke-Plan", der von dem damaligen Bundesminister für Wohnungs- und Städtebau Paul Lücke vorgelegt wurde und im Juli 1960 als neues Gesetz in Kraft trat, sah nun vor, die bis dahin geltenden Bestimmungen schrittweise zu lockern. So wurden etwa für Wohnungen, die vor 1948 gebaut wurden, Mietpreiserhöhungen bis zu 15 % erlaubt und die seit 1936 geltende Mietpreisbindung sollte dann 1966 gänzlich entfallen. Doch der Lücke-Plan sah nicht nur für die Vermieter eine Verbesserung ihrer Stellung auf dem Wohnungsmarkt vor. Auch für die Mieter hatte Paul Lücke einige Änderungen in der Tasche. So wurden für sie in dem neuen Gesetz der Kündigungsschutz und das Beihilfesystem für Gruppen mit niedrigem Einkommen (heute meistens als "Wohngeld" bekannt) neu geregelt. Die Deregulierung des Wohnungsmarktes verfolgte unter anderem auch das Ziel, privates Kapital in den Wohnungsbau zu locken und gleichzeitig ungenutzten Wohnraum leichter vermietbar zu machen. Der "Lücke-Plan" blieb jedoch nicht unumstritten und sorgte sogar für so manche Befremdung. So kritisierte etwa "Der Spiegel" in seiner Juliausgabe von 1960 (32/1960) die vom Bundeswohnungsbauministerium herausgebrachte 16-Seitige kostenlose "Wohnfibel", die den Vermietern und Mietern die Anwendung des neuen Gesetzes erleichtern sollte, als unvollständig und wenig brauchbar. Zugleich erschienen auf dem Markt zwei andere, kostenpflichtige Broschüren, die den Betroffenen die neuen Gesetze verständlich erklärten. Das Kuriose dabei: beide Autoren dieser Broschüren waren zugleich hochrangige Mitarbeiter des Lücke-Ministeriums - so der "Spiegel" damals.

Im April 1960 sprach die Deutsche Welle mit dem Bundesminister Paul Lücke und befragte ihn in diesem Interview zu seinem Gesetzesvorhaben.

Audio und Video zum Thema

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  • Permalink https://p.dw.com/p/Gk9V
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